
Seit 2017 gilt eine bundeseinheitliche Fachbetriebspflicht für alle Arbeiten an oberirdischen und unterirdischen Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1000 Litern Volumen. Wichtige Hinweise und Expertentipps vom Fachverband SHK NRW.
Seit 2017 gilt eine bundeseinheitliche Fachbetriebspflicht für alle Arbeiten an oberirdischen und unterirdischen Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1000 Litern Volumen. Wichtige Hinweise und Expertentipps vom Fachverband SHK NRW.