
Der BIV stellt klar: Die DIN EN 378 gibt nicht nur den technischen Stand wieder. Sie ist rechtsverbindlich. Anlass für diese Klarstellung ist die Stellungnahme im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
Der BIV stellt klar: Die DIN EN 378 gibt nicht nur den technischen Stand wieder. Sie ist rechtsverbindlich. Anlass für diese Klarstellung ist die Stellungnahme im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.