
Geräusche werden unterschiedlich wahrgenommen. Umso wichtiger ist, dass daraus resultierende Konflikte möglichst vermieden werden – der bauliche Schallschutz dient hierzu als Grundlage. Die DIN 4109 legt neben den Mindestanforderungen spezielle Vorgaben für die einzelnen Gebäudearten und Gewerke fest.