
Die Förderung der Heizungsoptimierung nach Nummer 5.4 ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 m2 beheizter Fläche begrenzt worden. Die Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am Mittwoch in Kraft getreten.