Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Neu ist, wer eine Wohnung vermietet, muss einen Teil der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung dieser Wohnung selbst tragen.
© 2020 Reinke & Häger Haustechnik, Montage, Service GmbH